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Klimabewusste Beratung

Wir beraten Sie „klimabewusst!“

Seit 2021 ist unsere Kanzlei Krumbholz König & Partner ein klimabewusstes Unternehmen, das bedeutet: alle Emissionen der Kanzlei werden erfasst und über anerkannte Klimaschutzprojekte ausgeglichen.

Was heißt das genau und wie läuft das ab?

1. Emissionen berechnen

Gemeinsam mit unserem Partner „ClimatePartner“ haben wir unseren CCF – Corporate Carbon Footprint, also den CO2-Fußabdruck unseres Unternehmens gemäß dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) berechnet. Dabei berücksichtigen wir Emissionsquellen wie Energie und Heizung, aber auch Geschäftsreisen, Anfahrtswege der Mitarbeiter:innen, Büromaterial, fortschreitende Digitalisierung unserer Arbeitsprozesse zur Entlastung der Umwelt und Reduzierung von Anfahrtswegen von Mandanten sowie Erfassung aller Emissionen, die wir als Unternehmen verursachen.

2. Emissionen vermeiden und reduzieren

In den Jahren 2020 bis 2022 hatten wir eine eher geringe CO2-Emission (mit knapp 98,7 Tonnen) - trotzdem wollen wir unsere Emissionen weiter reduzieren. Dabei helfen uns die folgenden Projekte:

  • Wir beziehen Ökostrom und Ökogas für unsere Kanzlei
  • Wir haben unsere Korrespondenz durch die Einführung der KKP.ePost digitalisiert – dadurch wird der Papierverbrauch deutlich gesenkt
  • In Kooperation mit JobRad bieten wir allen Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, ein Rad über die Kanzlei günstig zu leasen.
Foto: Prinzip Kompensation -

3. Emissionen ausgleichen

Es bleiben jedoch Emissionen übrig, die entweder nicht vermieden, oder von der Kanzlei nicht beeinflusst werden können. Bei KKP handelt es sich dabei in erster Linie um die von uns nicht beeinflussbaren Anfahrtswege der Mitarbeiter:innen. Hier bringt der höhere Homeoffice-Anteil positive Effekte. Außerdem unterstützen wir unsere Mitarbeiter:innen dabei vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen.

Alle unvermeidbaren Emissionen werden über ein international anerkanntes Klimaschutzprojekt ausgeglichen. Wir haben uns dabei für das regionale Klimaschutzprojekt “Bäume pflanzen in Deutschland“ aus dem ClimatePartner-Portfolio entschieden.

4. Kennzeichnung „Unternehmen mit finanziellem Klimabeitrag“

Da es bis jetzt keine verbindlichen Definitionen und Regeln für den Begriff „klimaneutral“ gibt und es somit als irreführend betrachtet werden könnte, hat ClimatePartner im Jahr 2023 die Kennzeichnung von „klimaneutral“ in „Unternehmen mit finanziellem Klimabeitrag“ geändert.

Was sich genau hinter unserem „Label“ versteckt und viele weitere interessante Detailinformationen zu unserem Ausgleichsprojekt finden Sie hier: www.climatepartner.com/16402-2106-1001



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