Seitenbereiche

Ihr Steuerberater für Heilberufe!

Mehr News für Heilberufe

Neue Coronaregelungen für Arbeitgeber

/steuernews_mandanten/
Illustration

Betriebliche Hygienekonzepte

Seit Oktober gilt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die Verordnung enthält im Grunde keine neuen Maßnahmen. Stattdessen leben die alten Maßnahmen wieder auf. So sind die Arbeitgeber (erneut) verpflichtet, auf Basis einer bestimmten Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Anspruch auf Arbeiten von zu Hause aus

Arbeitgeber müssen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob einzelne Beschäftigte Tätigkeiten in ihrer Wohnung ausführen können. Dazu gehört auch die Prüfung einer Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, beispielsweise durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen – etwa durch Homeoffice. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Weitere Pflichten

Arbeitgeber müssen ferner auf die Umsetzung der „AHA+L-Regel“ (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske plus Lüften) an den Arbeitsplätzen regelmäßig kontrollieren. Idealerweise sollte in Arbeitsräumen ein Durchzug durch Querlüften erreicht werden. Eine Maskenpflicht sollte überall dort gelten, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen. Außerdem sollten für alle in Präsenz arbeitenden Beschäftigten Testangebote bestehen.

Zeitlicher Geltungsbereich

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt voraussichtlich bis 7.4.2023.

Stand: 25. Oktober 2022

Bild: Kzenon - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Ansprechpartner für Steuerberatung in der Branche der Heilberufe. Neben umfassender Steuerberatung, erfolgsorientierter Unternehmensberatung und Vermögensplanung, beraten wir Sie auch in Spezialgebieten wie der Verfahrensdokumentation!

Krumbholz König & Partner mbB Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.