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Entlastungspakete der Bundesregierung

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Entlastungspakete

Mit weiteren Entlastungspaketen sollen Bürgerinnen und Bürger Finanzhilfen für die anhaltend hohe Inflation und die hohen Energiekosten erhalten. Bis zu € 65 Mrd. will die Bundesregierung hierzu bereitstellen. Wesentlicher Inhalt des Entlastungspakets ist die Abmilderung der Besteuerung von Lohn- und Gehaltserhöhungen, welche lediglich dem Inflationsausgleich dienen. Details zur Inflationsbereinigung des progressiven Steuertarifs werden in einem eigenen Inflationsausgleichsgesetz geregelt. Dieses befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.

Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie

Im Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BGBl 2022 I S. 1743) ist in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz/EStG) die Möglichkeit für Unternehmen enthalten, jedem Arbeitnehmer eine Prämie von einmalig bis zu € 3.000,00 steuerfrei und sozialabgabenfrei auszuzahlen. Die Leistungen können in Form von Geld- oder Sachbezügen erfolgen.

Midijob-Grenze

Mit einer Anhebung der Midijob-Grenze von € 1.300,00 auf € 1.600,00 seit dem 1.10.2022 und auf € 2.000,00 ab dem 1.1.2023, sollen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen bis zu dieser Höhe eine Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung erhalten.

Kurzarbeitergeld

Die während der Coronapandemie eingeführten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wurden über den 30.9.2022 hinaus verlängert. Die Regelung endet am 31.12.2022.

Homeoffice-Regelung dauerhaft

Die mit der Coronapandemie eingeführte Homeoffice-Regelung soll entfristet und somit dauerhaft gelten. Außerdem wird der Maximalbetrag von € 600,00 auf € 1.000,00 erhöht. Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten und kein eigenes Arbeitszimmer haben, können damit ab 2023 an insgesamt 200 Homeoffice-Tagen je € 5,00, maximal bis € 1.000,00 im Jahr steuerlich geltend machen.

Weitere geplante Entlastungen

Studierende sollen eine Einmalzahlung von € 200,00 erhalten. Außerdem soll der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Empfänger erweitert werden. Diskutiert wird ferner über eine Strompreisbremse.

Stand: 04. November 2022

Bild: Deemerwha studio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Krumbholz König & Partner mbB Steuerberater
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